Umstrukturierungen und Liquidationen

Rechtliche Beratung bei Umstrukturierungen von Unternehmen in China

Die Gründe für Umstrukturierungen von Tochtergesellschaften in China sind vielfältig. Der Eintritt eines chinesischen Investors in ein ausländisch investiertes Unternehmen (und vice versa) wandelt ein Unternehmen automatisch in ein Joint Venture. Sollen mehrere chinesische Gesellschaften eines internationalen Konzerns zusammengelegt werden müssen die Optionen und Bedingungen von Fusionen (Merger) in China berücksichtigt werden. Gegebenenfalls soll aus wirtschaftlichen Gründen - oder muss aufgrund von behördlichen Zwängen - ein Betrieb an einen anderen Standort verlegt werden.

Jede Form der Umstrukturierung - bis hin zur Auflösung eines chinesischen Standorts - erfordert dabei auch eine enge Abstimmung mit allen beteiligten lokalen Behörden.

Liquidierung von Gesellschaften und Standorten in China

Erfordert die wirtschaftliche Lage eine Unternehmensschließung sollte der Ablauf der Liquidierung des chinesischen Standorts sorgfältig geplant werden, um beim Liquidationsprozess möglichst nicht in unvorhergesehene Schwierigkeiten und damit kostenintensive Verzögerungen zu geraten. Gegebenenfalls müssten dabei auch die chinesischen Regelungen zur Insolvenzbeantragung mitberücksichtigt werden.

Auch bei einer Liquidation sollten alle beteiligten Behörden möglichst frühzeitig involviert werden. Lokale Behörden sind dabei mitunter verhandlungsbereit und offen für praktische Lösungen insbesondere angesichts wirtschaftlicher Schieflagen.

Unterstützung bei betriebsbedingten Arbeitnehmerentlassungen

Soll eine chinesische Niederlassung geschlossen werden erfordert das in Bezug auf die auszusprechenden Kündigungen der Belegschaft einer umfassenden Vorbereitung unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben für Betriebsschließungen. Schließlich muss für jeden Arbeitnehmer eine Lösung zur Beendigung des individuellen Arbeitsvertrages vorbereitet und umgesetzt werden. Für Arbeitnehmer die auch während der Abwicklung "bis zum Schluss" erhalten bleiben sollen müssen individuelle Lösungen gefunden werden, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass ein Betrieb in Abwicklung in China ab einem gewissen Zeitpunkt keine Gehälter mehr auszahlen kann.

Behördliche Abmeldung von Tochtergesellschaften in China

Die Liquidierung von Standorten und Tochtergesellschaften erfordert eine umfassende Abmeldung vor allen beteiligten lokalen und nationalen Behörden. Grundsätzlich müssen dabei in China alle Genehmigungen, Registrierungen und Anmeldungen wieder rückgängig gemacht werden, die bei der Gründung und im Laufe des Betriebs vorgenommen worden sind.

In der Regel prüfen die bei der Abmeldung involvierten Behörden auch die Ordnungsmäßigkeit der behördlichen Anträge und Meldungen während des bisherigen Betriebs. Abmeldungen bei den Steuerbehörden führen nicht selten zu umfassenden steuerlichen (Nach-)Prüfungen der letzten Betriebsjahre.

Vollständige Abwicklung von Standorten ausländischer Unternehmen in China

Eine chinesische Tochtergesellschaft in Liquidation bedarf der vollständigen (Rück-)Abwicklung, von der Kündigung der Arbeitsverhältnisse, der Beendigung der bestehenden Liefer-, und Kunden-Verträge, den behördlichen Abmeldungen und Deregistrierungen, finanziellen und steuerlichen Abschlüssen, bis hin zum Ausverkauf des gesamten Inventars, Kontenschließungen und der Übergabe der Anmietung, bzw. der Rückübereignung oder des Verkaufs der Landnutzungsrechte.

Bei all diesen Projekten und Schritten können wir Sie fachmännisch und mit unserer langjährigen Erfahrung vor Ort in China beraten und unterstützen.

Peking

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Dr. Martin Seybold, LL.M. Eur.
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