Schutz des geistigen Eigentums

Strategien zum Schutz des eigenen geistigen Eigentums

Wird ein Unternehmen wirtschaftlich auf dem chinesischen Markt tätig, dann sollte möglichst vorab der in China mögliche Schutz des geistigen Eigentums genutzt werden. Ausländischen Unternehmen ist dabei nach wie vor anzuraten eine auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnittene Strategie zum Schutz des eigenen geistigen Eigentums in China zu entwickeln um Technologieklau, Marken-, und Patentanmeldungen durch chinesische Wettbewerber, und dem Abfluss von Betriebsgeheimnissen vorzubeugen.

Das chinesische Rechtssystem zum Schutz der geistigen Eigentumsrechte bietet dabei vielfältige Möglichkeiten zum Schutz der eigenen geistigen Eigentumsrechte - die zum Teil über die bekannten Möglichkeiten am Sitz der ausländischen Muttergesellschaft hinausgehen und entsprechend im Rahmen einer eigenen Strategie zum Schutz des geistigen Eigentums auch umfassend genutzt werden sollten.

Anmeldungen von Marken und Patenten in China

China bietet mittlerweile ein mit Europa vergleichbar hohes Schutzniveau für gewerbliche Schutzrechtsanmeldungen, also für Erfindungen, Gebrauchsmuster, Designpatente und Marken. Dabei ist China im Bereich der Patente und Marken längst den gängigen internationalen Abkommen beigetreten. Das bedeutet, dass in der Regel sowohl eine internationale, als auch eine nationale Anmeldung des gewerblichen Schutzrechts in China in Frage kommt.

Im Einzelfall kann dabei eine nationale Anmeldung eines Patents oder einer Marke notwendig sein. So können beispielsweise rein chinesische Marken nicht über den internationalen Weg bei der WIPO angemeldet werden, sondern erfordern eine nationale Anmeldung beim chinesischen Markenamt.

Wird ein Antrag auf Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes, beispielsweise eine internationale Markenanmeldung abgelehnt dann ist schnelles Handeln erforderlich um gesetzliche Widerspruchsfristen nicht zu versäumen. Auch bei einer internationalen Anmeldung ist dann ein sogenannter Antrag auf "Review" lokal vorzubereiten und einzureichen.

Vorgehen gegen Patent- und Markenanmeldungen von Wettbewerbern

Die chinesischen Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums bieten aber auch vielfältige Möglichkeiten gegen gewerbliche Schutzrechtsanmeldungen und -verletzungen durch Dritte vorzugehen. So kann beispielsweise im Markenrecht ein Widerspruch gegen ähnliche Markenanmeldungen Dritter, oder Löschungsverfahren gegen Marken Dritter beantragt werden. Dabei sollte ausgehend vom Einzelfall vorab eine eingehende Prüfung und Abwägung der in Frage kommenden Möglichkeiten und Optionen erfolgen.

Durchsetzung der geistigen Eigentumsrechte unserer Mandanten in China

Scheitern die Anträge vor den zuständigen chinesischen Institutionen für die Verwaltung des  geistigen Eigentums, dann können regelmäßig die zuständigen Fachgerichte angerufen werden.

Zur Anmeldung und Durchsetzung der geistigen Eigentumsrechte kooperieren wir mit erfahrenen Patent- und Markenanwälten. Im Fall von gerichtlichen Durchsetzungen der geistigen Eigentumsrechte unsere Mandanten können diese auch die gerichtliche Vertretung vor den chinesischen Fachgerichten übernehmen.

Geheimhaltungsvereinbarungen, Lizenzierungen und Technologietransfers mit chinesischen Partnern

Nach wie vor sollten Technologien, Betriebs-, und Geschäftsgeheimnisse - am besten bereits vor dem Markteintritt - in China hinreichend geschützt werden. Beispielsweise durch strafbewehrte Geheimhaltungsvereinbarungen mit Geschäftspartnern und eigenen chinesischen Arbeitnehmern kann ein Abfluss von Betriebsgeheimnissen, zwar nicht vollständig vermieden, zumindest jedoch eingedämmt werden.

Technologien sollten vor ihrer Einfuhr nach China auf ihre Schutzwürdigkeit unter den bestehenden rechtlichen Möglichkeiten in China hin überprüft, und soweit möglich auch entsprechend geschützt werden. Dabei bietet auch das chinesische Urheberrecht mitunter konkrete Schutzmöglichkeiten.

Technologiertransfers an chinesische Partner, sowie Lizenzierungen von Know-How, Patenten und anderen gewerblichen Schutzrechten sollten in einem schriftlichen Vertrag gereglt werden, der zu vor auch auf etwaige Hindernisse des Technologieimports nach China überprüft werden sollte sowie bei den jeweiligen Institutionen zum Schutz des geistigen Eigentums in China - soweit möglich - registriert werden.

Hierbei können wir Sie fachmännisch und mit unserer langjährigen Erfahrung beraten und zusammen mit unseren chinesischen Patent-, und Markenanwälten vor Ort in China vertreten.

Peking

Kontakt

Dr. Martin Seybold, LL.M. Eur.
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