Schieds- und Gerichtsverfahren

Vertretung in Verfahren vor chinesischen Schiedsgerichten

Zur Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen in China kann eine Klage vor einem chinesischen Zivilgericht notwendig werden. Es kann aber auch andersherum kommen, dass ein ausländisches Unternehmen in China verklagt wird.

Unser Spezialgebiet ist die Führung von Schiedsverfahren vor anerkannten chinesischen Schiedsgerichten für internationale Streitigkeiten. Hierbei haben wir in den letzten 25 Jahren für unsere Mandanten wegweisende Fälle gewonnen. Auch als Schiedsrichter beim SCIA hat Dr. Seybold an Schiedssprüchen bei internationalen handelsrechtlichen Streitigkeiten mitgewirkt.

Grundvoraussetzung ist dabei die Vereinbarung einer Schiedsklausel und damit die Vereinbarung der Zuständigkeit eines Schiedsgerichts im Falle einer Streitigkeit zwischen den Parteien. Eine solche Schiedsklausel wird in der Regel bereits in einem Vertrag mit aufgenommen werden. Die Zuständigkeit eines chinesischen Schiedsgerichts kann aber auch noch zu einem späteren Zeitpunkt für eine Streitigkeit zwischen den Parteien vereinbart werden.

Vertretung in Verfahren vor chinesischen Gerichten und Spezialgerichten

Soweit die Parteien keine Schiedsklausel für ein anerkanntes chinesisches, intentionales Schiedsgericht vereinbart haben sind für Streitigkeiten mit Chinabezug die chinesischen ordentlichen Volksgerichte in Zivilsachen anzurufen. Aber auch andere Spezialgerichte können dabei gegebenenfalls zuständig sein, wie beispielsweise der Shanghai Maritime Court bei Lagerangelegenheiten von Containern in Chinas Seehäfen.

Während die chinesischen Schiedsgerichte auch ausländische Rechtsanwälte zulassen, können vor chinesischen Volksgerichten nur chinesische Anwälte die Vertretung von Mandaten übernehmen. Aus diesem Grund arbeiten wir seit vielen Jahren mit erfahrenen chinesischen Kooperationsanwälten eng zusammen.

In jedem Fall können wir für unsere Mandanten die Vertretung vor chinesischen Volksgerichten und vor Schiedsgerichten in China übernehmen. Sei das als Kläger zur Durchsetzung der Forderungen unserer Mandanten, oder sei das zur Verteidigung unserer Mandanten gegen Klagen von Vertragspartnern und anderen Personen.

Prüfung der Erfolgsaussichten von Streitigkeiten mit Chinabezug

Jede rechtliche Angelegenheit die vor einem internationalen Schiedsgericht oder einem nationalen Gericht durchgesetzt werden soll, sollte vorab auf die konkreten Erfolgsaussichten hin geprüft werden. Auf diesem Wege können die Prozessrisiken ermittelt werden und eine fundierte Entscheidung über das "Ob" eines gerichtlichen Verfahrens getroffen werden.

Anerkennung und Vollstreckung von Gerichturteilen und Schiedssprüchen in China

Wird eine Schieds-, oder Gerichtsverfahren gegen eine Partei in China "gewonnen" bedeutet das nicht zwangsläufig dass die unterlegene Partei auch das tut was ihr per Urteil geheißen wurde. Nicht selten wird es notwendig, dass ein Schiedsspruch, oder ein Gerichtsurteil im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt wird.

Im Fall von ausländischen Urteilen und Schiedssprüchen bedarf es dabei vorab auch noch eines Anerkennungsverfahrens in China.

In all diesen Situationen können wir Sie fachmännisch mit unserer langjährigen Erfahrung beraten und zusammen mit unseren langjährigen chinesischen Kooperationsanwälten vor Ort in China vertreten.

Peking

Kontakt

Dr. Martin Seybold, LL.M. Eur.
Vor der Höhe 43
61381 Friedrichsdorf

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