Schiedsgerichte in China
von pepesale gmbh
Meines Erachtens werden die Vorteile von chinesischen Schiedsgerichten bei Streitigkeiten mit Chinabezug oft nicht ausreichend berücksichtigt.
Gemeint ist die Wahl eines chinesischen Schiedsgerichts im Fall von internationalen, grenzüberschreitenden handels-, und wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten.
Dabei kann grundsätzlich jedes chinesische Schiedsgericht gewählt werden das nach den Regeln des "Arbitration Law of the People's Republic of China" errichtet wurde. Empfehlen würde ich aber die Auswahl eines etablierten institutionalisierten chinesischen Schiedsgerichts mit internationaler Erfahrung und Expertise wie beispielsweise die CIETAC, das SHIAC, die SCIA oder die BIAC.
Grundvoraussetzung für ein Verfahren vor einem Schiedsgericht - anstatt eines staatlichen Gerichts - ist die Existenz einer so genannten Schiedsklausel, die vertraglich zwischen den Parteien vereinbart werden muss. Letztlich handelt es sich dabei um eine spezielle Gerichtsstandsvereinbarung, wobei statt eines staatlichen Gerichts ein Schiedsgericht für alle etwaigen Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis gewählt wird.
Der Vorteil eines Schiedsgerichts in wirtschafts-, und handelsrechtlichen Streitigkeiten liegt in der Regel darin, dass ausgewählte Spezialisten und Praktiker in einem bestimmten Rechtsgebiet final und verbindlich über einen Rechtsstreit entscheiden. Eine weitere Gerichtsinstanz die die getroffene Entscheidung überprüfen könnte ist dabei grundsätzlich ausgeschlossen. Damit werden Ungewissheiten durch jahrelang andauernde Berufungs-, und Revisionsverfahren zwischen Vertragspartnern vermieden. Über die "Finalität" eines Schiedsspruchs sollte man sich aber auch im Klaren sein.
Und warum dann Schiedsgerichtsbarkeit in China, und nicht anderswo auf der Welt? - werden Sie sich - zugestanden richtig - fragen.
Nun, ganz klar machen chinesische Schiedsgerichte nur dann Sinn, wenn bei der streitigen Geschäftsbeziehung eine wesentliche Verbindung zu China besteht. Dann aber sind die Vorteile eines chinesischen Schiedsgerichts offensichtlich:
- Die Gebühren und Kosten eines Schiedsverfahrens in China, auch vor einer anerkannten internationalen Schiedsinstitution, sind im Vergleich zu anderen ausländischen Schiedsinstitutionen in der Regel geringer.
- Mittlerweile stehen auch bei chinesischen Schiedsinstitutionen erfahrene ausländische Juristen als Schiedsrichter zur Verfügung.
- Last but not least: Schiedssprüche eines anerkannten chinesischen Schiedsgerichts müssen kein offizielles Anerkennungsverfahren in China durchlaufen um in China vollstreckt zu werden. Solange die Voraussetzungen des chinesischen "Arbitration Law" an die Schiedsinstitution und den Schiedsspruch eingehalten sind ist eine Vollstreckung durch die chinesischen Volksgerichte weit einfacher, als bei einem Schiedssprich einer internationalen / ausländischen Schiedsinstitution.
Das bringt mich zurück zur eingangs erwähnten Notwendigkeit einer Schiedsklausel. Die Sache ist dabei eigentlich recht einfach. Alle anerkannten chinesischen Schiedsgerichte bieten in der Regel eine vorformulierte Standard-Schiedsklausel zur Verwendung an, die ich nur anraten kann zu übernehmen. Damit ist man dann schon mal auf der sicheren Seite.
Klar bedarf jede Schiedsklausel noch einer Anpassung auf den spezifischen Fall.
Auch ist zu beachten, dass nicht alle Streitigkeiten vor einem chinesischen Schiedsgericht entschieden werden können. Bei wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten sind das vor allem verwaltungsrechtliche Angelegenheiten, wie beispielsweise die behördliche Registrierung von Unternehmenstransaktionen, kartellrechtliche Genehmigungsverfahren, oder markenrechtliche Registrerungen. Solche Fälle müssen in China zwingend vor den zuständigen staatlichen Volksgerichten ausgefochten werden.
Abgesehen von solchen Ausnahmen sollte dies nach meiner Erfahrung dennoch nicht davon abhalten ein chinesisches Schiedsgericht zwischen den Parteien zu vereinbaren.
Chinesische Schiedsgerichte sind bei Stretigkeiten im Bereich des grenzüberschreitenden Handels-, und internationalen Wirtschaftsrechts gegenüber staatlichen chinesischen Volksgerichten meines Erachtens klar im Vorteil.
Machen Sie es gut!
Ihr
Rechtsanwalt
Dr. Martin Seybold
Disclaimer: Alle meine Rechtstipps sind nach bestem anwaltlichem Wissen und Gewissen abgegeben. Sie erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Um für den interessierten Leser verständlich und überschaubar zu bleiben können die dargestellten Rechtsthemen nicht erschöpfend dargestellt werden. Meine Rechtstipps wollen Hinweise zu Themen geben, wie ich sie in meiner Praxis regelmäßig erlebe; sie können und wollen eine individuelle Beratung auf Basis des spezifischen Einzelfalles nicht ersetzen.