Dr. Martin Seybold, LL.M. Eur.

Arbeitsrecht bei Restrukturierungen in China - was Sie dabei beachten sollten

von pepesale gmbh

Die Gründe und Formen für notwendig gewordene Restrukturierungsmaßnahmen in chinesischen Betrieben mögen vielfältig sein. Dabei sind jedoch in den allermeisten Fällen auch Arbeitsverhältnisse mit den Angestellten betroffen. Diese gilt es rechtzeitig zu berücksichtigen.

Grundsätzlich haben mit Restrukturierungen einhergehende gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen gemäß dem chinesischen Arbeitsrecht (genauer: „Labour Contract Law of the People’s Republic Of China“) keinen Einfluss auf die bestehenden Arbeitsverträge eines Betriebs in China. Dies gilt sowohl für Änderungen der Gesellschafterverhältnisse („Share Deals“), als auch grundsätzlich für jede Form von Unternehmensverschmelzungen („Merger“) und Abspaltungen („Division“), wobei gemäß dem chinesischen Arbeitsrecht die bestehenden arbeitsrechtlichen Verhältnisse ausdrücklich auf den jeweiligen Rechtsnachfolger solcher Unternehmens-Umstrukturierungen übergehen.

Entscheidet man sich im Rahmen von notwendig gewordenen Restrukturierungsmaßnahmen jedoch dazu einen Standort in China zugleich zu verkleinern oder gar ganz zu schließen, dann sind bezüglich der damit einhergehenden Beendigung von Arbeitsverträgen spezielle Regelungen zu beachten:

  • Auch das chinesische Arbeitsrecht kennt „betriebsbedingte“ Kündigungen und zählt dabei einen Katalog von Gründen auf der solche Kündigungen grundsätzlich zulässt - knüpft daran jedoch weitere materielle und formelle Voraussetzungen - insbesondere eine mit dem deutschen Arbeitsrecht vergleichbare Sozialauswahl.

  • Bei Entlassungen von mindestens 10% der Belegschaft, bzw. 20 (und mehr) Mitarbeitenden sind dabei zunächst die lokalen Gewerkschaften zu beteiligen, sowie ein „Entlassungsplan“ bei der Arbeitsverwaltung („Labor Administrative Department“) vorzulegen.

  • Bei Insolvenzen, behördlich angeordneten, sowie freiwilligen Unternehmensschließungen erklärt dabei das chinesische Arbeitsrecht Abeitsverträge – per Gesetz – als beendet an und erspart damit arbeitgeberseitige Kündigungen; verpflichtet den Arbeitgeber aber zugleich zu Abfindungen gemäß den arbeitsgesetzlichen Grundsätzen.

In der Praxis ist dabei in den die allermeisten Fällen von Entlassungen aufgrund von Restrukturierungsmaßnahmen anzuraten mit den betroffenen Mitarbeitenden einvernehmliche Aufhebungen der Arbeitsverhältnisse zu erreichen. Dies gilt vor allem für Schließungen von ganzen Standorten, denn ohne eine Beendigung aller bestehenden Arbeitsverhältnisse lässt das chinesische Recht keine Liquidation der Gesellschaft zu!

Das bedeutet, dass man sich - auch wenn das chinesische Arbeitsrecht nicht für alle Fälle von rechtmäßigen Massenentlassungen Abfindungen verlangt - bei der Vorbereitung von betrieblichen Restrukturierungen grundsätzlich an den Abfindungsregelungen des chinesischen Arbeitsrechts orientieren sollte. Ganz grob sollten dabei je betroffenen Angestellten mindestens ein (1) bis zwei (2) durchschnittliche Monatsgehälter pro Jahr der Beschäftigung zurückgestellt werden (näheres dazu unter meinem Rechtstipp: „Wissenswertes zu Kündigungen im chinesischen Arbeitsrecht“).

Deshalb mein Tipp:

Besteht die geplante Restrukturierung in der Verringerung der Belegschaft oder einer internen organisatorischen Umorganisation - also ohne weitere gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen - dann lösen Sie die damit verbundenen arbeitsrechtlichen Fragen mithilfe der im chinesischen Arbeitsrecht vorgesehenen Optionen, idealerweise im gegenseitigen Einvernehmen.

Ist mit der Restrukturierungsmaßnahme auch eine gesellschaftsrechtliche Umstrukturierung verbunden, bspw. eine Verschmelzung, oder eine (Teil-)Abspaltung Ihres Betriebs in China, oder geht damit gar eine Standortschließung einher, dann sollten ALLE damit verbundenen arbeitsrechtlichen Themen VOR der eigentlichen (gesellschaftsrechtlichen) Restrukturierung geklärt und erledigt sein. Andernfalls kann es zu erheblichen Verzögerungen und damit einhergehend zu wesentlichen Kostensteigerungen bei der Umsetzung Ihrer Restrukturierungmaßnahmen kommen.

Wie beraten Sie bei der rechtlichen Gestaltung der notwendigen gewordenen Restrukturierungen in China und setzen die Maßnahmen für Sie vor Ort um, inklusive die Berechnung, Vorbereitung und Verhandlung für die erforderlichen Beendigungen der betroffenen Arbeitsverhältnisse - soweit notwendig unter Beiziehung unserer chinesischen Kooperationsanwälte.

Machen Sie es gut!

Ihr

Rechtsanwalt

Dr. Martin Seybold


Disclaimer: Dieser Rechtstipp ist nach bestem anwaltlichem Wissen und Gewissen abgegeben. Er erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Um für den interessierten Leser verständlich und überschaubar zu bleiben kann das angesprochene Rechtsthema nicht umfassend und erschöpfend dargestellt werden. Dieser Rechtstipp will allgemeine Hinweise geben und kann eine individuelle Rechtsberatung auf Basis des spezifischen Einzelfalles nicht ersetzen.

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